Risikostufe 3 an NÖ Schulen bringt ein „Mehr“ an Sicherheit
Risikostufe 3 an NÖ Schulen bringt ein „Mehr“ an Sicherheit
LR Teschl-Hofmeister/Heuras: Steigende Infektionszahlen machen Verschärfungen notwendig
St. Pölten (12.11.2021) Die steigenden Infektionszahlen – sowohl im ganzen Land, als auch in den Schulen – haben es notwendig gemacht, dass an den NÖ Schulen ab der nächsten Woche Risikostufe 3 gilt. „Diese Empfehlung der Corona-Kommission wird ab nächster Woche von den Bildungsbehörden umgesetzt. Ziel ist, dass unsere Schulen möglichst sichere Orte bleiben und der Präsenzunterricht dadurch so lange wie möglich aufrechterhalten werden kann. Die Gesundheit aller Beteiligten steht dabei an oberster Stelle“, erklären dazu Bildungs-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und Bildungsdirektor Johann Heuras.
Konkret bedeutet die Risikostufe 3 sowohl für das Lehr- und Verwaltungspersonal als auch für die Schülerinnen und Schüler, dass sie – wie auch bisher – einen Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder über einen neutralisierenden Antikörpertest benötigen. Für all jene Personen, die über keinen dieser Nachweise verfügen, gilt die verpflichtende regelmäßige Testung auf das Coronavirus. „So müssen sich Schülerinnen und Schüler ohne einen dieser Nachweise verpflichtend dreimal wöchentlich auf das Virus testen, um am Unterricht vor Ort teilnehmen zu können. Zwei Testungen erfolgen dabei mittels anterionasalem Antigen-Schnelltest und eine Testung mittels PCR-Test“, erklären Teschl-Hofmeister und Heuras, und weiter: „Für das Lehr- und Verwaltungspersonal gilt in diesem Falle ebenfalls die Testpflicht, wobei davon mindestens einmal pro Woche ein externes PCR-Testergebnis vorzulegen ist. Das gilt auch für Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen und Personen, die gesundheitliche, physische oder psychische Unterstützungs- und/oder Betreuungsleitungen am Schulstandort erbringen, sowie Lehramtsstudierende und Lehrbeauftragte.“
Eine weitere wesentliche Sicherheitsmaßnahme der Risikostufe 3 ist der Mund-Nasen-Schutz (MNS). Schülerinnen und Schüler sowie Lehr- und Verwaltungspersonal ab der 9. Schulstufe (d.h. an Polytechnischen Schulen, AHS Oberstufen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, Berufsschulen) haben im gesamten Schulgebäude, auch während des Unterrichts einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Schülerinnen und Schüler und Lehr- und Verwaltungspersonal an Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen und der AHS Unterstufe haben nur außerhalb der Klassen und Gruppenräume einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Darüber hinaus ist in der Risikostufe 3 zu vermeiden, dass schulfremde Personen in das Schulgebäude kommen. Im Einzelfall können jedoch Gespräche mit Eltern bzw. Erziehungsberechtigten unter Einhaltung der 3G-Regel und des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes stattfinden. Konferenzen und Treffen finden ab nun nur noch digital statt. Ein- und mehrtägige Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen finden nicht mehr statt. „Diese Verschärfungen sind ein Einschnitt in unseren gewohnten Schulalltag. Wir appellieren in diesem Zusammenhang auch an die Impfbereitschaft der Schülerinnen und Schüler sowie an alle Pädagoginnen und Pädagogen, die bereits zwei Stiche haben, sich auch zu einem dritten Stich anzumelden. Die Impfung ist die einzige Möglichkeit um zunächst die vierte Welle zu brechen und in einem weiteren Schritt die Pandemie nachhaltig zu bekämpfen“, so Teschl-Hofmeister und Heuras abschließend.